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Erlaubtes laut Koran
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Gute und reine Dinge (Ṭayyibāt)
alle reinen lebensmittel
früchte
gemüse
getreide
öl und honig
alles was nicht ausdrücklich verboten ist
O die ihr glaubt, haltet die Abmachungen! Erlaubt (zu essen) sind euch die Vierfüßler unter dem Vieh, außer dem, was euch verlesen wird, ohne daß ihr jedoch das Jagdwild als erlaubt betrachtet, während ihr im Zustand der Pilgerweihe seid. Allah ordnet an, was Er will.
O die ihr glaubt, Allah wird euch ganz gewiß mit etwas von dem Jagdwild prüfen, das eure Hände und Lanzen erreichen (können), damit Allah denjenigen kenne, der Ihn im Verborgenen fürchtet. Wer nun danach eine Übertretung begeht, für den gibt es schmerzhafte Strafe.
O die ihr glaubt, tötet nicht das Jagdwild, während ihr im Zustand der Pilgerweihe seid! Wer von euch es vorsätzlich tötet, (für den gilt es,) eine Ersatzleistung (zu zahlen), ein Gleiches, wie das, was er getötet hat, an Stück Vieh darüber sollen zwei gerechte Personen von euch richten (eine Ersatzleistung, die) als Opfertier die Ka´ba erreichen soll. Oder (er leistet als) eine Sühne die Speisung von Armen oder die (entsprechende) Ersatzleistung an Fasten, damit er die schlimmen Folgen seines Verhaltens koste. Allah verzeiht, was (vorher) geschehen ist. Wer aber rückfällig wird, den wird Allah der Vergeltung aussetzen. Allah ist Allmächtig und Besitzer von Vergeltungsgewalt.
Erlaubt sind euch die Jagdtiere des Meeres und (all) das Eßbare aus ihm als Nießbrauch für euch und für die Reisenden; doch verboten ist euch die Jagd auf die Landtiere, solange ihr im Zustand der Pilgerweihe seid. Und fürchtet Allah, zu Dem ihr versammelt werdet.